Zuchtziel
In der Schweiz hat der SVPK 2010 die Anerkennung des Zuchtverbandes Uruguays erhalten und kann ab jetzt selbständig Criollos inspizieren und ins Zuchtbuch aufnehmen. Criollos im Zuchtbuch des SVPK werden nun also auch in den Ursprungsländern anerkannt. Alexander Lüchinger ist eingetragenes Mitglied des Zuchtverbandes von Uruguay. Seine Criollo Zuchtstuten und der Hengst Engano Caraguata sind alle im Zuchtbuch von Uruguay eingetragen. Ihre Nachzucht wird im Zuchtbuch des SVPKs und in Uruguay eingetragen. Der von Alexander Lüchinger gezogene Hengst Tango Laguna de las Rosas ist übrigens der erste Criollo Hengst der Welt (!!), der nicht mit Brandmarke, sondern mit Chip registriert und im Zuchtbuch Uruguays eingetragen wurde. Eine neue Aera bricht an...... ausgehend von der Schweiz. Der deutsche Criollo Zuchtverband hat sein Zuchtziel eng an den des Zuchverbandes von Uruguay angelehnt. | ![]() |
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des Criollos
ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2008; Stand Mai 2008) § 904 / 1
B.IX.4 Zuchtprogramm für die Rasse des Criolllos
VorbemerkungIm Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen werden in dieser ZVO durch die Allgemeinen Bestimmungen sowie die Besonderen Bestimmungen über das Zuchtprogramm für die Rasse des Criollo die Grundsätze des Zuchtbuches über den Ursprung der Rasse Criollo für
b) die Definition der Merkmale der Rasse durch die
ZVO § 904a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale
ZVO § 904b Zuchtmethode
d) die Definition der grundlegenden Zuchtziele durch die
ZVO § 904a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale
f) die nachzuweisenden Ahnengenerationen durch die
§ 904a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale
(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)
Südamerika, vorwiegend Argentinien, Brasilien, Chile und Uruguay
Größe:
mindestens 138 cm bis maximal 150 cm
Farben:
alle Farben, einschließlich Schecken; Pintados (z.B. Tigerschecke) sind ausgeschlossen, dunkle Farben sowie Falben werden bevorzugt. Weißgeborene sind unerwünscht.
Gebäude
klare, kräftige Gelenke und Sehnen, gut bis stark entwickelte Muskulatur, bei korrekter Stellung der Extremitäten, kurzes Röhrbein, Hufgröße entsprechend der Beinstärke, gute Hornqualität und dunkle Hufe bevorzugt. Röhrbeinumfang: Mittelmaß bei Hengsten ca. 19 cm und bei Stuten ca. 18 cm
Bewegungsablauf:
fleißiger Schritt mit mittlerem Raumgriff, Trab mit mittlerem Raumgriff ohne starke Knieaktion, Galopp rund bei guter Aufrichtung. Alle Gangarten leichtfüßig und trittsicher.
Einsatzmöglichkeiten:
In den Ursprungsländern werden Criollos traditionell für die Arbeit mit Rindern und Schafen verwendet. Zunehmend gibt es die Zucht von Criollos für sehr anspruchsvolle sportliche Wettbewerbe, insbesondere Rittigkeitsprüfungen, Rinderarbeit und Ausdauerritte. In Deutschland sind sie als ausdauerndes Wanderreitpferd beliebt, werden aber auch erfolgreich in Westernreitsportdisziplinen eingesetzt.
Besondere Merkmale:
Leistungsbereites und sehr ausdauerndes Pferd; nervenstark, intelligent, gehorsam und langlebig
Zuchtzielbeschreibung des Ursprungszuchtbuches
spanische Zuchtzielbeschreibung wird noch nachgereicht!
§ 904b Zuchtmethode
(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)
Das Zuchtbuch für die Rasse Criollo ist geschlossen. Die Zuchtmethode ist die Reinzucht.§ 904c Unterteilung der Zuchtbücher
(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)
Das Zuchtbuch für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte- Hengstbuch I
- Hengstbuch II und
- Anhang
- Stutbuch I
- Stutbuch II und
- Anhang
§ 904d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher
(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)
Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet (LeistungsprüfungExterieur).
Eintragungsmerkmale:
2. Körperbau
3. Korrektheit des Ganges
4. Schritt
5. Trab
6. Galopp (sofern bei der Zuchtbucheintragung erfasst)
7. Gesamteindruck
Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale.
(1) Zuchtbuch für Hengste
(1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,
- deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
- deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
- die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 14 ZVO mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
- die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZVO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen,
- die gemäß § 904f (1) in einer Hengstleistungsprüfung eine Endnote von 6,5 bzw. eine Punktzahl von 160 und besser oder die vorgeschriebenen Erfolge im Western- und Distanzsport erreicht haben.
Hengste, die die Eigenleistungsprüfung gemäß §904f (1) mit einer gewichteten Endnote von 7,5 bzw. eine Punktzahl von 175 und besser erzielt haben oder gemäß §904f (2) die vorgeschriebenen Erfolge im Western- und Distanzsport aufweisen können, erhalten den Titel „Leistungshengst“.
(1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen,
- deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
- deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
- die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZVO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen.
Auf Antrag werden alle Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen,
- deren Eltern im Zuchtbuch eingetragen sind,
- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
- die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II erfüllen.
(2) Zuchtbuch für Stuten
(2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
- deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
- deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
- die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 14 ZVO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
- die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen.
Stuten, die die Eigenleistungsprüfung gemäß §904f (1) mit einer gewichteten Endnote von 7,5 bzw. eine Punktzahl von 175 und besser erzielt haben oder gemäß §904f (2) die vorgeschriebenen Erfolge im Western- und Distanzsport aufweisen können, erhalten den Titel „Leistungsstute“.
(2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
- deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
- deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
- die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen.
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
- deren Eltern im Zuchtbuch eingetragen sind,
- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
- die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I und II erfüllen.
§ 904e Ausstellung von Zuchtbescheinigungen
Für jedes Pferd, dessen Eltern im Zuchtbuch (außer Anhang) der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 10 ZVO als Abstammungsnachweis ausgestellt.Für jedes Pferd, von dem mindestens ein Elternteil im Anhang des Zuchtbuches der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen ist, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 10 ZVO als Geburtsbe- scheinigung ausgestellt.
| Mutter | Hautpabteilung | |||
| Vater | Stutbuch I | Stutbuch II | Anhang | |
| Hengstbuch I | Abstammungsnachweis | Abstammungsnachweis | Geburtsbescheinigung | |
| Hauptabteilung | Hengstbuch II | Abstammungsnachweis | Abstammungsnachweis | Geburtsbescheinigung |
| Anhang | Geburtsbescheinigung | Geburtsbescheinigung | Geburtsbescheinigung |
§ 904f Leistungsprüfungen
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Feldprüfung oder als Turniersport- prüfung durchgeführt werden.(1) Feldprüfungen für Hengste und Stuten
b. Feststellung der Belastung unmittelbar nach 2.Galoppstrecke
c. Feststellung der Werte nach 20 Minuten
Ein Reiterwechsel während der HLP ist nicht erlaubt.
Aufgaben | Maximale Punktzahl | Mindest-Punktzahl |
| Rittigkeitsaufgaben | ||
| Einreiten/Halten | 2 | |
| Antraben | 2 | |
| Angaloppieren | 2 | |
| ein Zirkel schnell, zwei langsam | 4 | |
| Galoppwechsel (einfach oder fliegend) | 4 | |
| ein Zirkel schnell, zwei langsam | 4 | |
| Halten | 3 | |
| 360° Wendung | 2 | |
| 180° Wendung | 2 | |
| Anreiten im Galopp | 3 | |
| Stop | 3 | |
| Rückwärtsrichten | 3 | |
| 90° Wendung, im Schritt nach X. | 2 | |
| Absteigen. Diagonales Beinpaar | 2 | |
| Aufsteigen, Bahn verlassen | 2 | |
| Summe - Rittigkeit | 40 | 25 |
| Wasserdurchritt | 3 | |
| Sprung | 3 | |
| Brücke | 4 | |
| Summe – Wasserdurchritt, Sprung, Brücke | 10 | 6 |
| Summe – Fremdreiter | 40 | 25 |
| Summe – Mindestleistung/Ausdauer | 80 | 70 |
| Summe - Regenerationsfähigkeit | 30 | |
| Gesamtsumme | 200 | mind. 160 |
- Rittigkeitsaufgabe (im Viereck) mindestens 25 Punkte (erreichbar 40)
- Fremdreitertest mindestens 25 Punkte (erreichbar 40) - max. 20 Punkte je Fremdreiter
- Gehorsamsprüfung mindestens 6 Punkte (erreichbar 10)
- Ausdauerprüfung mindestens 70 Punkte (erreichbar 80); bei Zeitüberschreitung je angefangene 10 Sekunden 1 Punkt Abzug.
- Regenerationsfähigkeit erreichbare Punkte 30. Der Punktabzug erfolgt durch den Tierarzt je nach Abweichung vom Durchschnittswert.
(2) Turniersportprüfung
Alternativ zur Eigenleistungsprüfung im Feld gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Pferde Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Western und Distanz durchgeführt.
Folgende Ergebnisse aus Distanzprüfungen werden berücksichtigt:
- bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres müssen mindestens 72 Leistungspunkte erreicht sein. Dazu müssen mindestens 2 mittlere Distanzritte (ab 60 km) sowie 3 lange Distanzritte (ab 80 km) in der Wertung absolviert worden sein oder
- die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn der Hengst 2000 km in der Wertung nach dem Reglement der VDD zurückgelegt hat.
- die fünfmalige Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Prüfungen der LK 1 und 2 auf Turnieren der Kategorie B, A, AQ oder DM in den Disziplinen Reining, Trail, Western Pleasure, Western Riding, Superhorse, Working Cowhorse.
§ 904h Weitere Bestimmungen zum Criollo
Das Zuchtbuch wurde Mitte des letzten Jahrhunderts geschlossen. Die folgenden Abschnitte der Besonderen Abteilung (Vorbuch) wurden damals geführt:Base:
Pferde mit unbekannter Abstammung, aber dem Zuchtziel des Criollo entsprechen
Preparatorio I:
Pferde mit einer bekannten Vorfahrengeneration, d.h. ein Elternteil ist bekannt und im Basebuch eingetragen und ein Elterteil ist in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen.
Preparatorio II:
Pferde mit zwei bekannten Vorfahrengenerationen, d.h. ein Elternteil ist im Preparatorio I eingetragen und ein Elterteil ist in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen.
Preparatorio III:
Pferde mit drei bekannten Vorfahrengenerationen, d.h. ein Elternteil ist im Preparatorio II eingetragen und ein Elterteil ist in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen.
Prefix-/Suffixregelung für Ponys, Kleinpferde und sonstige Rassen
Als Prefix/Suffix wird ein dem Pferdenamen vorangestelltes/nachgestelltes Wort bezeichnet. Es soll eine auf die Zuchtstätte oder den Züchter bezugnehmende Bedeutung haben und darf ausschließlich für von dieser Zuchtstätte oder diesem Züchter gezogene Pferde verwendet werden. Missverständliche Begriffe können abgelehnt werden.
Das Prefix/Suffix ist vom Züchter für seine Zuchtstätte ausschließlich bei der FN zu beantragen. Ist das Prefix/Suffix über die FN beim Central Prefix Register eingetragen, so ist es automatisch Eigentum des Antragstellers und darf von keinem anderen Züchter benutzt werden. Es ist dann innerhalb aller diesem Register angeschlossenen Züchtervereinigungen geschützt. Das Prefix/Suffix muss für alle Ponys oder Kleinpferde des Züchters, bei denen er als Züchter in der Zuchtbescheinigung aufgeführt ist, benutzt werden.
Prefixe/Suffixe, die bislang von den Züchtervereinigungen nur regional für die Zuchtstätte registriert wurden, werden nicht automatisch in das CPR (Central Prefix Register) übernommen, sondern müssen vom Züchter erneut über die Deutsche Reiterliche Vereinigung beantragt werden.
Das Prefix/Suffix muss mindestens drei und darf höchstens 20 Buchstaben umfassen und sollte möglichst aus einem Wort bestehen.
Ist ein Name mit einem registrierten Zuchtstättennamen verbunden, so ist dieser bei Eintragung in ein Zuchtbuch ohne Änderungen oder Ergänzungen zu übernehmen.
Ergebnisberechnung der Rittigkeitsaufgabe für Pferde der Rasse Criollo
| Viereck (20 x 40 m) | zu vergebende Höchstpunktzahl | ||
| 1. | A-X | Einreiten im Schritt. Im Mittelpunkt Halten. | 2 |
| 2. | X-C | Antraben. Rechte Hand. (1mal herum) | 2 |
| 3. | C | Angaloppieren. Auf dem Zirkel geritten | 2 |
| 4. | X-C-X X-C-X | ein Zirkel rechts schnell zwei Zirkel langsam | 4 |
| 5. | X | Galoppwechsel (einfach oder fliegend) | 4 |
| 6. | X-A-X X-A-X | ein Zirkel links schnell zwei Zirkel links langsam | 4 |
| 7. | X | Halten | 3 |
| 8. | X | 360° Wendung auf der Hinterhand links | 2 |
| 9. | X | 180° Wendung auf der Hinterhand rechts | 2 |
| 10. | X | Anreiten im Galopp, rechte Hand, ganze Bahn (einmal herum) | 3 |
| 11. | B | Nach 2 kurzen und einer langen Seite in der Mitte der nächsten langen Seite bei B Stop. | 3 |
| 12. | B | Zwei Pferdelängen Rückwärtsrichten. Kein Verharren | 3 |
| 13. | B-X | 90° Wendung rechts auf der Hinterhand im Schritt zur Mittellinie. Auf Höhe der Mittellinie halten und absitzen. Diagonales Beinpaar einzeln anheben. Aufsitzen und die Bahn im Schritt auf der Mittellinie verlassen | 2 2 2 |
| (zu erreichende Mindestpunktzahl 25 Punkte) |
