Zuchtziel

In der Schweiz hat der SVPK 2010 die Anerkennung des Zuchtverbandes Uruguays erhalten und kann ab jetzt selbständig Criollos inspizieren und ins Zuchtbuch aufnehmen. Criollos im Zuchtbuch des SVPK werden nun also auch in den Ursprungsländern anerkannt. 

Alexander Lüchinger ist eingetragenes Mitglied des Zuchtverbandes von Uruguay. Seine Criollo Zuchtstuten und der Hengst Engano Caraguata sind alle im Zuchtbuch von Uruguay eingetragen.  Ihre Nachzucht wird im Zuchtbuch des SVPKs und in Uruguay eingetragen.

Der von Alexander Lüchinger gezogene Hengst Tango Laguna de las Rosas ist übrigens der erste Criollo Hengst der Welt (!!), der nicht mit Brandmarke, sondern mit Chip registriert und im Zuchtbuch Uruguays eingetragen wurde. Eine neue Aera bricht an...... ausgehend von der Schweiz.

Der deutsche Criollo Zuchtverband hat sein Zuchtziel eng an den des Zuchverbandes von Uruguay angelehnt.

Zur Information gebe ich nachfolgend den Inhalt des Deutschen Reglementes zum Thema Zuchtziel wieder.


 Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des Criollos 

ZUCHTVERBANDSORDNUNG (Beschluss Mai 2008; Stand Mai 2008) § 904 / 1

B.IX.4 Zuchtprogramm für die Rasse des Criolllos

Vorbemerkung

Die Zucht von Criollos in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen Teilpopulationen betrieben. Die deutschen Züchtervereinigungen halten im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts die von der FEDERACION INTERNACIONAL de CRIADORES de CABALLOS CRIOLLOS (FICCC) nach dem Rassestandard der ASOCIACION RURAL del URUGUAY in Montevideo/Ur. aufgestellten Grundsätze ein. Die Asociacion Rural del Uruguay ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Criollo führt. Die in dieser ZVO festgelegten Besonderen Bestimmungen sind gemeinsame, verbindliche Anforderungen für die der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen.

Im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen werden in dieser ZVO durch die Allgemeinen Bestimmungen sowie die Besonderen Bestimmungen über das Zuchtprogramm für die Rasse des Criollo die Grundsätze des Zuchtbuches über den Ursprung der Rasse Criollo für

a) das System der Abstammungsaufzeichnung durch die
Allgemeinen Bestimmungen: ZVO § 4, (5), 7, 8, 9

b) die Definition der Merkmale der Rasse durch die
Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des Criollos
ZVO § 904a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale
ZVO § 904b Zuchtmethode
    
c) die Grundprinzipien des Systems zur Kennzeichnung durch die
Allgemeinen Bestimmungen: ZVO § 11, 12, 13

d) die Definition der grundlegenden Zuchtziele durch die
Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des Criollos
ZVO § 904a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale
    
e) die Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte durch die
Allgemeinen Bestimmungen: ZVO § 4, (5), 7, 8, 9 und
Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des Criollos
ZVO § 904c Unterteilung der Zuchtbücher
ZVO § 904d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher

f) die nachzuweisenden Ahnengenerationen durch die
Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des Criollos
ZVO § 904d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher
(1) Zuchtbuch für Hengste
(2) Zuchtbuch für Stuten
eingehalten.

§ 904a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale
(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)

Herkunft:
Südamerika, vorwiegend Argentinien, Brasilien, Chile und Uruguay

Größe:
mindestens 138 cm bis maximal 150 cm

Farben:
alle Farben, einschließlich Schecken; Pintados (z.B. Tigerschecke) sind ausgeschlossen, dunkle Farben sowie Falben werden bevorzugt. Weißgeborene sind unerwünscht.

Gebäude

Kopf:
kurzer Kopf, kurzes Nasenbein, gerades bis leicht konvexes Profil, kleine Ohren, große, ausdrucksvolle, eher seitlich angesetzte Augen, feinlippiges, eher kleines Maul, bewegliche Nüstern, lebhafter Ausdruck, gut bemuskelte Ganaschen, gute Ganaschenfreiheit

Hals:
breit angesetzt, kräftig, muskulös und mittellang, auch bei Stuten; im Genick breit, mit üppiger langer Mähne und fast gerader Unterlinie.

Körper:
im Rechteck stehend, genügend Widerrist, gute Rumpftiefe, halbschräge Kruppe, Schweif üppig behaart und eher tief angesetzt, breite, tiefe Brust, schräge, stark bemuskelte Schulter
Brustumfang (ausgewachsenes Pferdes): Mittelmaß bei Stuten ca. 180 cm und bei Hengsten ca. 178 cm; die Abweichungen bei den Maßen müssen in Harmonie zur Größe des Pferdes stehen

Fundament:
klare, kräftige Gelenke und Sehnen, gut bis stark entwickelte Muskulatur, bei korrekter Stellung der Extremitäten, kurzes Röhrbein, Hufgröße entsprechend der Beinstärke, gute Hornqualität und dunkle Hufe bevorzugt. Röhrbeinumfang: Mittelmaß bei Hengsten ca. 19 cm und bei Stuten ca. 18 cm

Bewegungsablauf:
fleißiger Schritt mit mittlerem Raumgriff, Trab mit mittlerem Raumgriff ohne starke Knieaktion, Galopp rund bei guter Aufrichtung. Alle Gangarten leichtfüßig und trittsicher.

Einsatzmöglichkeiten:
In den Ursprungsländern werden Criollos traditionell für die Arbeit mit Rindern und Schafen verwendet. Zunehmend gibt es die Zucht von Criollos für sehr anspruchsvolle sportliche Wettbewerbe, insbesondere Rittigkeitsprüfungen, Rinderarbeit und Ausdauerritte. In Deutschland sind sie als ausdauerndes Wanderreitpferd beliebt, werden aber auch erfolgreich in Westernreitsportdisziplinen eingesetzt.

Besondere Merkmale:
Leistungsbereites und sehr ausdauerndes Pferd; nervenstark, intelligent, gehorsam und langlebig

Zuchtzielbeschreibung des Ursprungszuchtbuches
spanische Zuchtzielbeschreibung wird noch nachgereicht!

§ 904b Zuchtmethode
(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)

Das Zuchtbuch für die Rasse Criollo ist geschlossen. Die Zuchtmethode ist die Reinzucht.

§ 904c Unterteilung der Zuchtbücher
(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)

Das Zuchtbuch für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte
  • Hengstbuch I
  • Hengstbuch II und
  • Anhang
Das Zuchtbuch für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte
  • Stutbuch I
  • Stutbuch II und
  • Anhang

§ 904d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher
(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)

Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet (Leistungsprüfung
Exterieur).

Eintragungsmerkmale:
1. Typ (Rasse -und Geschlechtstyp)
2. Körperbau
3. Korrektheit des Ganges
4. Schritt
5. Trab
6. Galopp (sofern bei der Zuchtbucheintragung erfasst)
7. Gesamteindruck

Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale.

Es werden Hengste und Stuten nur dann in das Zuchtbuch eingetragen, wenn sie identifiziertsind, ihre Abstammung nach den Regeln des Zuchtbuches festgestellt wurde und sie dienachfolgend aufgeführten Eintragungsbedingungen erfüllen. Ein Tier aus einem anderenZuchtbuch der Rasse muss in den Abschnitt des Zuchtbuches eingetragen werden, dessen Kriterien es entspricht.

(1) Zuchtbuch für Hengste
(1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,
  • deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 14 ZVO mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
  • die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZVO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen,
  • die gemäß § 904f (1) in einer Hengstleistungsprüfung eine Endnote von 6,5 bzw. eine Punktzahl von 160 und besser oder die vorgeschriebenen Erfolge im Western- und Distanzsport erreicht haben.
Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitglieds-züchtervereinigung ist von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten  FN-Mitgliedszüchtervereini-gungen zu übernehmen.

Hengste, die die Eigenleistungsprüfung gemäß §904f (1) mit einer gewichteten Endnote von 7,5 bzw. eine Punktzahl von 175 und besser erzielt haben oder gemäß §904f (2) die vorgeschriebenen Erfolge im Western- und Distanzsport aufweisen können, erhalten den Titel „Leistungshengst“.

(1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen,
  • deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
  • die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZVO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen.
(1.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden alle Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen,
  • deren Eltern im Zuchtbuch eingetragen sind,
  • die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
  • die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II erfüllen.
Nachkommen von Hengsten, die im Anhang eingetragen sind, können nicht in das Hengstbuch I oder II bzw. Stutbuch I oder II eingetragen werden.

(2) Zuchtbuch für Stuten
(2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
  • deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 14 ZVO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
  • die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen.
Die Eintragung von Stuten in das Stutbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchter-vereinigung ist von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigungen zu übernehmen.

Stuten, die die Eigenleistungsprüfung gemäß §904f (1) mit einer gewichteten Endnote von 7,5 bzw. eine Punktzahl von 175 und besser erzielt haben oder gemäß §904f (2) die vorgeschriebenen Erfolge im Western- und Distanzsport aufweisen können, erhalten den Titel „Leistungsstute“.

(2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
  • deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
  • die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Teil D, Anlage 4) aufweisen.
(2.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
  • deren Eltern im Zuchtbuch eingetragen sind,
  • die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
  • die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I und II erfüllen.
Nachkommen von Stuten, die im Anhang eingetragen sind, können nicht in das Hengstbuch I oder II bzw. das Stutbuch I oder II eingetragen werden.

§ 904e Ausstellung von Zuchtbescheinigungen

Für jedes Pferd, dessen Eltern im Zuchtbuch (außer Anhang) der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 10 ZVO als Abstammungsnachweis ausgestellt.

Für jedes Pferd, von dem mindestens ein Elternteil im Anhang des Zuchtbuches der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen ist, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 10 ZVO als Geburtsbe- scheinigung ausgestellt.

 Mutter
  Hautpabteilung 
Vater
 Stutbuch I
Stutbuch II
Anhang
 Hengstbuch I
Abstammungsnachweis
Abstammungsnachweis  Geburtsbescheinigung  
 HauptabteilungHengstbuch II
Abstammungsnachweis  Abstammungsnachweis  Geburtsbescheinigung  
 Anhang
Geburtsbescheinigung
Geburtsbescheinigung  Geburtsbescheinigung  


§ 904f Leistungsprüfungen

Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Feldprüfung oder als Turniersport- prüfung durchgeführt werden.

(1) Feldprüfungen für Hengste und Stuten
(1.1) Dauer
Die Prüfung wird als mindestens eintägige Feldprüfung durchgeführt.
Anlieferung der Pferde hat zwecks der Ruhepulsmessung am Vortag zu erfolgen.

(1.2) Ort
Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen.

(1.3) Zulassungsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind fünfjährige und ältere Hengste und Stuten, wobei die Zielgruppefünfjährige Pferde sind.

Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein.

(1.4) Leistungstest
Der Leistungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens zwei Testreitern abgenommen. Im einzelnen werden die Hengste unter dem eigenen Reiter vorgestellt und in folgenden Aufgaben bewertet:

1. Rittigkeitsaufgabe mit Ansage (Viereck 20 x 40 m) mit 15 Einzelaufgaben (siehe §904h weitere Bestimmungen)
2. Wasserdurchritt, Geländesprung, Brücke
3. Fremdreitertest: 2 Testreiter bewerten die Rittigkeit der Pferde nach Punkten (max.20 Punkte je Fremdreiter)
Der Test dauert pro Testreiter und Pferd höchstens 5 Minuten. Es muss gewährleistet sein, dass zwischen dem Ende des Fremdreitertestes und der Feststellung der Ruhewerte mindestens 30 Minuten liegen.
4. Mindestleistung:         2 km Trab in 9 Minuten
6 km Galopp in 20 Minuten
1 km Schritt in 9 Minuten
6 km Galopp in 20 Minuten
5. Regenerationsfähigkeit: Feststellung durch einen Tierarzt
a. Feststellung der Ruhewerte (PAT) am Tag der Prüfung vor Prüfungsbeginn
b. Feststellung der Belastung unmittelbar nach 2.Galoppstrecke
c. Feststellung der Werte nach 20 Minuten
Ein Reiterwechsel während der HLP ist nicht erlaubt.

Es können halbe Punkte vergeben werden, anschließend muss eine Gebisskontrolle von einem der Richter durchgeführt werden.

(1.5) Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung
Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses jedes Pferdes werden die Punkte für die einzelnenMerkmale nach folgender Gewichtung addiert.

 Aufgaben

Maximale Punktzahl

Mindest-Punktzahl

Rittigkeitsaufgaben


Einreiten/Halten
 2
 
Antraben 2 
Angaloppieren 2 
ein Zirkel schnell, zwei langsam
 4 
Galoppwechsel (einfach oder fliegend)
 4 
ein Zirkel schnell, zwei langsam
 4 
Halten 3 
360° Wendung 2 
180° Wendung 2 
Anreiten im Galopp 3 
Stop 3 
Rückwärtsrichten 3 
90° Wendung, im Schritt nach X.
 2 
Absteigen. Diagonales Beinpaar 2 
Aufsteigen, Bahn verlassen 2 
Summe - Rittigkeit40
25
Wasserdurchritt
 3 
Sprung
 3 
Brücke
 4 
Summe – Wasserdurchritt, Sprung, Brücke
 106
Summe – Fremdreiter
 4025
Summe – Mindestleistung/Ausdauer
 80 70
Summe - Regenerationsfähigkeit
 30 
Gesamtsumme
 200 mind. 160

Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtpunktzahl von 160 Punkten erreicht wird und folgende Mindestpunktzahlen in den Prüfungsteilen erzielt werden:
  • Rittigkeitsaufgabe (im Viereck) mindestens 25 Punkte (erreichbar 40)
  • Fremdreitertest mindestens 25 Punkte (erreichbar 40) - max. 20 Punkte je Fremdreiter
  • Gehorsamsprüfung mindestens 6 Punkte (erreichbar 10)
  • Ausdauerprüfung mindestens 70 Punkte (erreichbar 80); bei Zeitüberschreitung je angefangene 10 Sekunden 1 Punkt Abzug.
  • Regenerationsfähigkeit erreichbare Punkte 30. Der Punktabzug erfolgt durch den Tierarzt je nach Abweichung vom Durchschnittswert.
(1.6) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse
Nach Beendigung der Prüfung erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisseder einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Zeugnis über das erzielteEndergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit der zuständigen Stellen.

Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller Hengste mit den Einzelergebnissen zugesandt.

(1.7) Wiederholung einer Prüfung
Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das bessere Ergebnis.

(2) Turniersportprüfung
Alternativ zur Eigenleistungsprüfung im Feld gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Pferde Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Western und Distanz durchgeführt.

Folgende Ergebnisse aus Distanzprüfungen werden berücksichtigt:
  • bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres müssen mindestens 72 Leistungspunkte erreicht sein. Dazu müssen mindestens 2 mittlere Distanzritte (ab 60 km) sowie 3 lange Distanzritte (ab 80 km) in der Wertung absolviert worden sein oder
  • die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn der Hengst 2000 km in der Wertung nach dem Reglement der VDD zurückgelegt hat.
Darüber hinaus werden folgende Westernsportergebnisse anerkannt:
  • die fünfmalige Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Prüfungen der LK 1 und 2 auf Turnieren der Kategorie B, A, AQ oder DM in den Disziplinen Reining, Trail, Western Pleasure, Western Riding, Superhorse, Working Cowhorse.

§ 904h Weitere Bestimmungen zum Criollo

Das Zuchtbuch wurde Mitte des letzten Jahrhunderts geschlossen. Die folgenden Abschnitte der Besonderen Abteilung (Vorbuch) wurden damals geführt:

Base:
Pferde mit unbekannter Abstammung, aber dem Zuchtziel des Criollo entsprechen

Preparatorio I:
Pferde mit einer bekannten Vorfahrengeneration, d.h. ein Elternteil ist bekannt und im Basebuch eingetragen und ein Elterteil ist in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen.

Preparatorio II:
Pferde mit zwei bekannten Vorfahrengenerationen, d.h. ein Elternteil ist im Preparatorio I eingetragen und ein Elterteil ist in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen.

Preparatorio III:
Pferde mit drei bekannten Vorfahrengenerationen, d.h. ein Elternteil ist im Preparatorio II eingetragen und ein Elterteil ist in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen.

Prefix-/Suffixregelung für Ponys, Kleinpferde und sonstige Rassen
Als Prefix/Suffix wird ein dem Pferdenamen vorangestelltes/nachgestelltes Wort bezeichnet. Es soll eine auf die Zuchtstätte oder den Züchter bezugnehmende Bedeutung haben und darf ausschließlich für von dieser Zuchtstätte oder diesem Züchter gezogene Pferde verwendet werden. Missverständliche Begriffe können abgelehnt werden.

Das Prefix/Suffix ist vom Züchter für seine Zuchtstätte ausschließlich bei der FN zu beantragen. Ist das Prefix/Suffix über die FN beim Central Prefix Register eingetragen, so ist es automatisch Eigentum des Antragstellers und darf von keinem anderen Züchter benutzt werden. Es ist dann innerhalb aller diesem Register angeschlossenen Züchtervereinigungen geschützt. Das Prefix/Suffix muss für alle Ponys oder Kleinpferde des Züchters, bei denen er als Züchter in der Zuchtbescheinigung aufgeführt ist, benutzt werden.

Prefixe/Suffixe, die bislang von den Züchtervereinigungen nur regional für die Zuchtstätte registriert wurden, werden nicht automatisch in das CPR (Central Prefix Register) übernommen, sondern müssen vom Züchter erneut über die Deutsche Reiterliche Vereinigung beantragt werden.

Das Prefix/Suffix muss mindestens drei und darf höchstens 20 Buchstaben umfassen und sollte möglichst aus einem Wort bestehen.

Ist ein Name mit einem registrierten Zuchtstättennamen verbunden, so ist dieser bei Eintragung in ein Zuchtbuch ohne Änderungen oder Ergänzungen zu übernehmen.

Ergebnisberechnung der Rittigkeitsaufgabe für Pferde der Rasse Criollo


Viereck
(20 x 40 m)

 zu vergebende
Höchstpunktzahl
1.A-X
Einreiten im Schritt. Im Mittelpunkt Halten.2
2.
X-CAntraben. Rechte Hand. (1mal herum)2
3.
C
Angaloppieren. Auf dem Zirkel geritten2
4.
X-C-X
X-C-X

ein Zirkel rechts schnell
zwei Zirkel langsam

4
5.
X
Galoppwechsel (einfach oder fliegend)4
6.
X-A-X
X-A-X

ein Zirkel links schnell
zwei Zirkel links langsam
4
7.
X
Halten3
8.
X
360° Wendung auf der Hinterhand links2
9.
X
180° Wendung auf der Hinterhand rechts2
10.
X
Anreiten im Galopp, rechte Hand, ganze Bahn
(einmal herum)

3
11.
B
Nach 2 kurzen und einer langen Seite in der Mitte
der nächsten langen Seite bei B Stop.
3
12.
B
Zwei Pferdelängen Rückwärtsrichten. Kein Verharren3
13.
B-X
90° Wendung rechts auf der Hinterhand im Schritt
zur Mittellinie.
Auf Höhe der Mittellinie halten und absitzen.
Diagonales Beinpaar einzeln anheben.
Aufsitzen und die Bahn im Schritt auf der Mittellinie
verlassen
2

2

2




(zu erreichende
Mindestpunktzahl 25 Punkte)